Letzte Aktualisierung auf dieser Seite: 19.05.2020
Sportbetrieb
Der Sportbetrieb ist nur in begrenztem Umfang gestattet.
Hygieneregeln Sportbetrieb
Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn
- er kontaktfrei ausgeübt wird,
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, mit Ausnahme der Toiletten, geschlossen bleiben,
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
Zuschauer sind nicht gestattet. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.
Fitnessstudios können unter diesen Voraussetzungen bei Vorliegen eines umfassenden Hygienekonzepts ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen. Das sollte für YOGA auch gelten.