14.02.2021: Der überarbeitete Leitfaden Prävention enthält viele Neuerungen. Die Kriterien zur Zertifizierung digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote gemäß Leitfaden Prävention 2020, Kapitel 7, Stand Dezember 2020 benennen die Förderkriterien in Hinblick auf eine Zertifizierung eines digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebots.
Dort werden die Qualifikationsanforderungen an die die Mindestunterstützung anbietende Person und - sofern vorhanden - an e-Coaches für digitale Entspannungstrainings siehe Anforderungen für die entsprechenden Entspannungskurse gemäß Kapitel 5.4.3 des Leitfadens Prävention benannt.
Wer bereits Erfahrungen mit digitalisierten Angeboten gesammelt hat und Freude am individuellen Unterrichten hat sollte sich diese Kriterien genauer ansehen. Interessante Übergangsregelungen können einen Einstieg in diese Form der Prävention ermöglichen und/oder unterstützen.
Digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote, für die nach dem 1. Juli 2021 erstmalig ein Zertifizierungsantrag gestellt wird, können eine vorläufige Zertifizierung für zwölf Monate erhalten, wenn lediglich der Beleg des gesundheitlichen Nutzens zum Zeitpunkt der Beantragung der Zertifizierung noch nicht vorliegt.
Veröffentlichung der aktualisierten Fassung des Leitfadens
Prävention
Im Januar 2021 wurde eine aktualisierte Fassung des Leitfadens Prävention veröffentlicht. Diese enthält ein neues Kapitel mit Kriterien zu digitalen Angeboten in der individuellen
verhaltensbezogenen Prävention. Abrufbar ist der Leitfaden
auf der Website des GKV-Spitzenverbandes unter https://www.gkv-spitzenverband.de.
Neues Kapitel 7 des Leitfadens Prävention zu digitaler Prävention und
Gesundheitsförderung
Das Kapitel umfasst Regelungen für die digitale Prävention und Gesundheitsförderung in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention. Ziel ist es, den Versicherten einen erweiterten Zugang zu
qualitativ hochwertigen digitalen Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten wie z. B. Apps zu eröffnen.
Wesentliche Eckpunkte für die digitalen Angebote sind:
Die Regelungen des Kapitels 7 des Leitfadens Prävention treten am 01.07.2021 in Kraft.
Bitte beachten Sie zudem, dass IKT-Angebote gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention, wie gewohnt mit festen Zeiteinheiten, ausgearbeiteten Stundenverlaufsplänen sowie Testlinks etc. zertifiziert
werden können.
Qualifikationsprüfung
Ab dem 01.01.2021 erfolgt wie angekündigt die Prüfung der Kursleitungsqualifikationen nach fachlichen Mindeststandards.
Für die Prüfung müssen alle Unterlagen eingereicht werden, mit denen die fachlichen Mindeststandards nachgewiesen werden können. Hierzu ist in der Regel das Ausbildungscurriculum oder das
Modulhandbuch, das der Ausbildung bzw. dem Studiengang zugrunde lag, erforderlich. Aus diesem müssen die einzelnen Inhalte der Berufsausbildung oder des Studiums im Detail hervorgehen. Durchaus
kann auch die Studien- bzw. Prüfungsordnung dazu geeignet sein, entsprechende Mindestkompetenzen nachzuweisen (z. B. bei Diplom- oder Magisterstudiengängen). Zwingend einzureichen ist zudem die
Abschlussurkunde und das Abschlusszeugnis oder Transkript of Records.
Zertifikate oder Urkunden der Aus-, Fort- und Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Prüfung der fachlichen Mindeststandards herangezogen werden. Hierzu ist es
erforderlich, dass durch die Unterlagen die Inhalte und die Umfänge der Aus-, Fort- und Weiterbildung ersichtlich sind.
Eine Prüfung ausschließlich auf der Basis von Abschlüssen (Grund- und Zusatzqualifikationen) ist nur noch im Rahmen der Übergangsregelung möglich (Leitfaden Prävention, S. 60).
Neue Reglungen zur Anerkennung von Institutionen und Regelungen zu
Ausbilderqualifikationen
Auch möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal über die Anforderungen zur Erfüllung der Mindeststandards informieren. Aus den Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der
individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V (Stand 23.11.2020, veröffentlicht auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes) können Sie die Anforderungen zur
Qualitätssicherung der Aus-, Fort – und Weiterbildungen entnehmen.
Weiterführende Informationen und mögliche Änderungen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden selbst sowie den Kriterien
zur Zertifizierung und Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbandes.